Bei Fragen rund um künstlerische Vor- und Nachlässe sind der Jurist und Mediator Hans Stricker oder die Kunsthistorikerin Bettina Staub erste Kontaktpersonen. Die Erstberatung ist für Visarte-Mitglieder und ihre Angehörigen kostenlos.

Kontakt:
lic. iur. Hans Stricker                
Rechtsanwalt, Mediator und Kunstnetzwerker
Buobenmatt 1, 6003 Luzern
079 341 48 13
Email

lic. phil. I Bettina Staub
Kunsthistorikerin und Kuratorin mit CAS Werk- und Nachlassmanagement
Osterweg 2, 6210 Sursee
079 716 46 91

Email

Künstlerische Vor- und Nachlässe können für Kunstschaffende sowie Angehörige und Erben eine grosse Herausforderung bedeuten. Der Umgang mit künstlerischen Lebenswerken wirft Fragen in unterschiedlichsten Fachbereichen auf:

  • Wie kann ein künstlerisches Werk fachgerecht aufbewahrt werden (präventive Konservierung)?
  • Wie soll ein Vor- oder Nachlass inventarisiert werden?
  • Wer kann beraten, wenn ein Werk finanziell und/oder künstlerisch bewertet werden soll?
  • Was braucht es, damit z. B. Museen oder Archive Schenkungen aus einem Vor- oder Nachlass annehmen?
  • Wie können Ausstellungen und/oder Publikationen zu einem künstlerischen Werk geplant werden?
  • Wer kann bei rechtlichen Fragen (Erbrecht, Steuerrecht, Urheberrecht) beraten?